Allgemeine Geschäftsbedingungen der GP Insektenschutz GmbH

Für Onlineshop, Verkauf, Massanfertigung, Lieferung, Aufmass, Reparatur und Montage

Stand: 2. August 2026

1. Anbieter und Kontakt

Vertragspartnerin ist:

GP Insektenschutz GmbH
Mühleweg 3
4658 Däniken SO
Schweiz
Telefon: +41 62 849 46 45
Mobil: +41 79 461 95 03
E-Mail: info@gp-insektenschutz.ch
Website: https://gp-insektenschutz.ch/

Nachfolgend wird die GP Insektenschutz GmbH als «GP Insektenschutz» bezeichnet.

2. Geltungsbereich und Kundenkreis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen GP Insektenschutz und ihren Kunden über Beratung, Aufmass, Planung, Herstellung, Verkauf, Lieferung, Abholung, Reparatur, Wartung und Montage von Insektenschutzprodukten, KIT-Systemen, Ersatzteilen und Zubehör. Sie gelten insbesondere für Bestellungen im Onlineshop sowie für Aufträge, die aufgrund einer Offerte, eines Beratungsgesprächs oder eines Termins beim Kunden zustande kommen.

Die AGB gelten gegenüber Privatkunden und Geschäftskunden. Privatkunden sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten oder familiären Zwecken handeln. Geschäftskunden sind natürliche oder juristische Personen, Verwaltungen, Architekten, Planer, General- oder Totalunternehmen und andere Organisationen, die zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken handeln.

Individuelle schriftliche Vereinbarungen, die Offerte und die Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Danach gelten die produktspezifischen Angaben im Konfigurator, die zum Produkt gehörenden technischen Unterlagen sowie Mess-, Montage-, Bedienungs- und Pflegeanleitungen. Widersprechen sich Unterlagen, ist GP Insektenschutz vor der Bestellung beziehungsweise Ausführung schriftlich zu kontaktieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn GP Insektenschutz diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

3. Produktangaben, Abbildungen und technische Weiterentwicklungen

Produktbilder, Visualisierungen, Zeichnungen, Farbmuster, Gewebemuster, Massskizzen und Beschreibungen dienen der verständlichen Darstellung. Bildschirmdarstellung, Lichteinfall, Hintergrund, Blickwinkel und Herstellungscharge können die optische Wahrnehmung beeinflussen. Verbindlich sind die in der Auftragsbestätigung festgehaltene Ausführung und die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften.

GP Insektenschutz darf technisch notwendige oder der Weiterentwicklung dienende Änderungen vornehmen, sofern Funktion, Qualität, Sicherheit und vereinbarter Verwendungszweck mindestens gleichwertig bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

Massangaben, Profilquerschnitte, Einbaumasse und zulässige Toleranzen richten sich nach der jeweiligen Produktunterlage. Allgemeine Angaben ersetzen keine produktspezifische Mess- oder Montageanleitung.

4. Vertragsabschluss im Onlineshop

Die Darstellung der Produkte im Onlineshop ist eine Einladung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben. Der Kunde wählt Produkt, Bestellmasse, Ausführung und Zusatzoptionen und kann seine Angaben vor dem Absenden der Bestellung prüfen und korrigieren.

Mit dem Anklicken der eindeutig bezeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab und bestätigt die im Bestellvorgang einbezogenen AGB. GP Insektenschutz bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich elektronisch. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet wird.

GP Insektenschutz prüft die Bestellung auf Vollständigkeit und offensichtliche technische Unstimmigkeiten. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung durch GP Insektenschutz zustande. GP Insektenschutz kann eine technisch nicht ausführbare oder offensichtlich widersprüchliche Bestellung ablehnen oder vor der Annahme Rückfragen stellen. Bereits eingegangene Zahlungen werden bei einer Ablehnung vollständig auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückerstattet.

Die Produktion einer Onlinebestellung beginnt erst nach Vertragsannahme, vollständigem Zahlungseingang und Klärung aller technischen Fragen. Die Bestell- und Auftragsbestätigungen werden an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine korrekte und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und den Spamordner zu kontrollieren.

5. Vertragsabschluss bei Offerten, Aufmass und Montage

Offerten von GP Insektenschutz sind während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern in der Offerte keine andere Frist genannt wird. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich oder elektronisch annimmt oder GP Insektenschutz eine entsprechende Auftragsbestätigung ausstellt.

Die bei einer Beratung oder einem Aufmass besprochenen Möglichkeiten stehen unter dem Vorbehalt der technischen Prüfung und der schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Zusatzarbeiten werden erst verbindlich, wenn sie von GP Insektenschutz bestätigt wurden.

Ein vom Kunden angeforderter Beratungstermin oder ein angefordertes Aufmass ist kostenlos, auch wenn anschliessend kein Auftrag erteilt wird. Für eine Terminabsage oder eine vergebliche Anfahrt wird derzeit keine Gebühr erhoben. Weitergehende, individuell vereinbarte Planungs- oder Sonderleistungen bleiben vorbehalten.

Soweit bei einem Vertragsabschluss ausserhalb der Geschäftsräume ein zwingendes gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde gesondert darüber informiert. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

6. Bestellmasse und Verantwortung bei Selbstmessung

Bei einer Bestellung aufgrund einer Selbstmessung gibt der Kunde das in der produktspezifischen Messanleitung verlangte fertige Bestellmass in Millimetern ein. Er muss Breite und Höhe an den vorgesehenen Messstellen mehrfach kontrollieren und zusätzlich Montageart, Öffnungsrichtung, Scharnierseite, Profilfarbe, Gewebe, Einbausituation und verfügbare Montagefläche prüfen.

Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. GP Insektenschutz schuldet die Herstellung gemäss den bestätigten Bestellangaben. Eine Abweichung zwischen Kundenmass und tatsächlicher Einbausituation ist kein Herstellungsfehler, wenn das Produkt entsprechend den bestätigten Angaben gefertigt wurde.

GP Insektenschutz ist nicht verpflichtet, vom Kunden eingegebene Masse auf der Baustelle oder anhand von Fotos nachzuprüfen, sofern kein Aufmass durch GP Insektenschutz vereinbart wurde. Erkennt GP Insektenschutz vor Produktionsbeginn eine offensichtliche Unstimmigkeit, kann sie die Bestellung zur Klärung zurückstellen. Daraus entsteht keine allgemeine Prüfungspflicht für weitere Angaben.

Änderungen an Fenstern, Türen, Fassaden, Bodenbelägen, Schwellen, Storenführungen oder anderen angrenzenden Bauteilen nach der Messung sind GP Insektenschutz unverzüglich mitzuteilen.

7. Aufmass durch GP Insektenschutz

Wird das Aufmass durch GP Insektenschutz ausgeführt, ist GP Insektenschutz für die fachgerechte Ermittlung der für die vereinbarte Ausführung erforderlichen Bestellmasse verantwortlich. Der Kunde muss alle Umstände offenlegen, die für Planung, Befestigung, Bedienung oder Sicherheit von Bedeutung sind.

Dazu gehören insbesondere bevorstehende Fenster- oder Türwechsel, neue Bodenbeläge, Schwellenänderungen, Fassadenarbeiten, Storen, Rollläden, Leitungen, Abdichtungen, Eigentümerauflagen und Anforderungen anderer Gewerke. Veränderungen nach dem Aufmass sowie unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden können zu Mehrkosten oder einer technisch notwendigen Neuanfertigung führen.

Verdeckte Eigenschaften des Baukörpers, die bei einer üblichen Sichtprüfung und Messung nicht erkennbar sind, gehören nicht zum Aufmass. Zeigen sich später ungeeignete Untergründe, verdeckte Leitungen oder andere unerwartete Hindernisse, informiert GP Insektenschutz den Kunden über das weitere Vorgehen.

8. Preise, MWST und Zusatzkosten

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Gegenüber Privatkunden werden Preise inklusive der gesetzlichen MWST ausgewiesen. Gegenüber Geschäftskunden können Nettopreise verwendet werden, wenn dies in der Offerte oder Preisliste eindeutig bezeichnet ist.

Im Onlineshop werden Versandkosten und mögliche Sperrgutzuschläge vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen. Ab einem Bestellwert von CHF 1’000 inklusive MWST erfolgt der Versand innerhalb der Schweiz kostenlos.

Der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis gilt für den bestätigten Leistungsumfang. Zusätzliche Arbeiten, die aufgrund einer nachträglichen Kundenänderung, unrichtiger Angaben, nicht erkennbarer baulicher Besonderheiten oder Leistungen anderer Gewerke notwendig werden, werden vor der Ausführung mit dem Kunden abgestimmt, soweit keine sofortige Massnahme zur Verhinderung eines Schadens erforderlich ist.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Onlinebestellungen

Onlinebestellungen sind vollständig in Schweizer Franken im Voraus zu bezahlen. Es stehen die im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung. GP Insektenschutz erhebt für die Auswahl einer Zahlungsart keine zusätzlichen Zahlungsgebühren. Bedingungen und technische Verfügbarkeit eines Zahlungsdienstleisters bleiben vorbehalten.

Elektronische Zahlungen werden im Bestellvorgang unmittelbar belastet beziehungsweise zur unmittelbaren Belastung autorisiert. Bei Vorauskasse per Banküberweisung erhält der Kunde die Zahlungsangaben mit der Bestellbestätigung. Der vollständige Betrag muss innert 10 Kalendertagen eingehen. Bis zum Zahlungseingang beginnt keine Produktion; die angegebene Bearbeitungs- und Lieferzeit verschiebt sich entsprechend. Bleibt die Zahlung aus, kann GP Insektenschutz nach vorgängiger Mahnung und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.

Die aktuell angebotenen Zahlungsmittel und weitere Hinweise sind auf der Seite Zahlungsarten im Onlineshop zusammengefasst. Massgebend bleibt die im Bestellvorgang tatsächlich angebotene Auswahl.

9.2 Aufmass- und Montageaufträge

Für Aufmass- und Montageaufträge wird grundsätzlich keine Anzahlung verlangt. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern in der Offerte oder Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

9.3 Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde im Verzug. GP Insektenschutz kann den gesetzlichen Verzugszins sowie nachweisbare, erforderliche Kosten einer zweckmässigen Rechtsverfolgung verlangen. Vor weiteren kostenpflichtigen Schritten wird der Kunde in der Regel gemahnt und erhält Gelegenheit zur Zahlung.

10. Änderungen, Stornierung und Produktionsfreigabe

Massgefertigte Produkte werden speziell für den jeweiligen Auftrag hergestellt. Änderungen sind deshalb nur möglich, solange sie technisch und organisatorisch noch umgesetzt werden können und GP Insektenschutz sie schriftlich bestätigt.

Bei Onlinebestellungen gelten die vom Kunden bestätigten Angaben nach vollständigem Zahlungseingang und Produktionsfreigabe als verbindlich. Nach Produktionsbeginn besteht kein Anspruch auf Änderung, Stornierung, Umtausch oder Rücknahme einer korrekt nach den bestätigten Angaben hergestellten Massanfertigung.

Bei Montageaufträgen kann eine Stornierung nach Auftragsbestätigung nur mit Zustimmung von GP Insektenschutz erfolgen. Wurde die Massanfertigung bereits begonnen oder Material speziell für den Auftrag beschafft, kann GP Insektenschutz die bis zur Stornierung tatsächlich entstandenen und nicht anderweitig verwendbaren Aufwendungen verrechnen. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.

Die vorstehenden Bestimmungen beschränken keine zwingenden gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einer mangelhaften Leistung.

11. Freiwillige Rückgabe von Standardzubehör

Nicht individuell angefertigte, unbenutzte und nicht montierte Zubehörartikel können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt freiwillig zurückgegeben werden. Voraussetzung sind die vollständige und unbeschädigte Ware, die Originalverpackung und ein Kaufbeleg.

Vor der Rücksendung ist GP Insektenschutz zu kontaktieren und die Rückgabe schriftlich abzustimmen. Die unmittelbaren Rücksendekosten trägt der Kunde. Nach Eingang und Prüfung wird der bezahlte Warenpreis über das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückerstattet. Ursprüngliche Versand- oder Sperrgutkosten werden nicht zurückerstattet, sofern die Rückgabe nicht durch eine Falschlieferung oder einen von GP Insektenschutz zu vertretenden Mangel verursacht wurde.

Von dieser freiwilligen Rückgabe ausgeschlossen sind Massanfertigungen, zugeschnittene Gewebe, zugeschnittene Profile, KIT-Systeme nach erfolgtem Zuschnitt, speziell beschaffte Artikel, bereits montierte Artikel sowie Waren, die durch Gebrauch oder unsachgemässe Aufbewahrung verändert wurden.

Die Anforderungen an Originalverpackung und Kaufbeleg betreffen ausschliesslich die freiwillige Rückgabe. Zwingende gesetzliche Mängelrechte bleiben vorbehalten.

12. Herstellung und Lieferfristen

Die übliche Bearbeitungs- und Lieferzeit für Onlinebestellungen beträgt ungefähr 7–14 Arbeitstage ab vollständigem Zahlungseingang, Vertragsannahme und Klärung aller technischen Fragen. Die Angabe ist ein Richtwert, sofern kein verbindlicher Liefertermin schriftlich zugesichert wurde.

Bei Aufmass- und Montageaufträgen richtet sich der Ausführungszeitpunkt nach der Auftragsbestätigung und der Terminvereinbarung. Angegebene Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt und notwendige Entscheidungen rechtzeitig trifft.

Unvorhersehbare Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von GP Insektenschutz, insbesondere erhebliche Lieferengpässe, Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, Naturereignisse, Verkehrsunterbrüche oder Ausfälle von Transportdienstleistern, können die Frist angemessen verlängern. GP Insektenschutz informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen. Zwingende Rechte bei Lieferverzug bleiben vorbehalten.

Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Versandkosten verursachen.

13. Versand und Abholung

GP Insektenschutz liefert an gültige Lieferadressen innerhalb der Schweiz. Versandkosten und mögliche Sperrgutzuschläge werden im Onlineshop oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

Der Kunde muss sicherstellen, dass die angegebene Lieferadresse korrekt und für das bestellte Produkt erreichbar ist. Mehrkosten aufgrund einer falschen Adresse oder einer vom Kunden zu vertretenden erfolglosen Zustellung können nach vorgängiger Information verrechnet werden.

Eine kostenlose Abholung am Mühleweg 3, 4658 Däniken SO, ist nach Terminvereinbarung möglich. Der Kunde wartet vor der Anfahrt auf die Abholbestätigung. Kann eine abholbereite Bestellung nicht wie vereinbart übernommen werden, vereinbaren die Parteien einen neuen Termin.

Nutzen und Gefahr gehen bei Privatkunden mit der tatsächlichen Übergabe an den Kunden oder eine von ihm bezeichnete empfangsberechtigte Person über. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

14. Kontrolle der Lieferung und Transportschäden

Der Kunde soll die Lieferung bei Annahme auf sichtbare Schäden kontrollieren und erkennbare Schäden nach Möglichkeit auf dem Zustellnachweis vermerken lassen. Verpackung, Profile, Gewebe, Beschläge und Lieferumfang sind zeitnah zu prüfen.

Ein Transportschaden soll GP Insektenschutz innert 14 Tagen nach Erhalt mit Bestell- oder Rechnungsnummer, Fotos der gesamten Verpackung, Detailfotos der beschädigten Verpackungsstelle, einer Gesamtaufnahme des Produkts, Detailfotos des Schadens und einer kurzen Beschreibung gemeldet werden.

Verpackung und beschädigte Teile dürfen nicht entsorgt werden, bevor das weitere Vorgehen geklärt ist. Die Meldung innert 14 Tagen erleichtert die Bearbeitung gegenüber dem Transportdienstleister. Zwingende gesetzliche Mängel- und Schadenersatzrechte werden durch diese organisatorische Meldefrist nicht ausgeschlossen.

15. Voraussetzungen für die Montage

Der Kunde sorgt dafür, dass die Montagestelle zum vereinbarten Termin zugänglich, ausreichend beleuchtet und frei von Gegenständen ist. Kinder und Haustiere sind vom Arbeitsbereich fernzuhalten. Der Kunde informiert GP Insektenschutz über besondere Gefahren, empfindliche Oberflächen und bekannte verdeckte Leitungen.

Der Kunde stellt sicher, dass er zur Beauftragung der Montage berechtigt ist. Er holt insbesondere erforderliche Zustimmungen des Eigentümers, Vermieters, der Verwaltung oder anderer Berechtigter ein.

Fenster, Türen, Fassaden, Leibungen, Bodenflächen und andere Montageuntergründe müssen ausreichend stabil, tragfähig und für die gewählte Befestigungsart geeignet sein. GP Insektenschutz prüft die sichtbaren und mit üblicher Sorgfalt erkennbaren Verhältnisse. Für nicht erkennbare Leitungen, Hohlräume, Vorschäden, ungeeignete verdeckte Materialien oder nicht offengelegte Besonderheiten haftet GP Insektenschutz nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Ist die geplante Montage nicht sicher oder technisch nicht fachgerecht möglich, kann GP Insektenschutz die Arbeiten unterbrechen und mit dem Kunden eine Anpassung vereinbaren. Notwendige Zusatzarbeiten werden nur nach Abstimmung ausgeführt.

Bohrungen, Schrauben, Klebebänder und andere Befestigungen können nach einer späteren Demontage sichtbar bleiben oder Spuren verursachen. Bei einer Klebemontage hängt die Haftung von Sauberkeit, Ebenheit, Beschichtung, Alter und Material des Untergrunds ab. Eine bohrfreie Montage bedeutet nicht, dass eine spätere Entfernung in jedem Fall vollständig spurlos möglich ist.

16. Selbstmontage und KIT-Systeme

Produkte zur Selbstmontage werden gemäss der bestellten Ausführung vorbereitet und mit den vorgesehenen Unterlagen beziehungsweise den auf der Website bereitgestellten Anleitungen geliefert. Der Kunde muss vor Beginn die aktuelle Mess-, Zuschnitt-, Montage-, Bedienungs- und Sicherheitsanleitung vollständig lesen und die zugehörigen Videos beachten.

Für KIT-Systeme benötigt der Kunde geeignetes Werkzeug und muss die Profile sicher fixieren. Jeder Schnitt ist vor der Ausführung zu kontrollieren. Ein falsch gekürztes Profil kann nicht verlängert werden. Schäden oder Massabweichungen aufgrund eines falschen Zuschnitts, ungeeigneten Werkzeugs oder einer von der Anleitung abweichenden Montage sind keine Herstellungs- oder Materialmängel.

Der Kunde darf Schnüre, Federn, Bremsen, Rollen, Beschläge oder andere voreingestellte Komponenten nur entsprechend der Anleitung verändern. Beim patentierten GP Plissee ist insbesondere auf korrekte Schnurführung und Seilspannung zu achten. Eine überspannte, falsch geführte oder eigenmächtig veränderte Schnur kann Bedienkräfte und Verschleiss erhöhen.

Bei Unsicherheit ist GP Insektenschutz vor dem Zuschnitt oder der Montage zu kontaktieren. Sicherheits- und Bedienhinweise des Werkzeugherstellers sind einzuhalten. Ergänzende Informationen enthält die Seite Garantie und Mängelabwicklung bei Selbstmontage.

17. Ersatzteile und Kompatibilität

Von GP Insektenschutz angebotene Ersatzteile, Rollen, Federn, Bremsen, Beschläge, Klappgriffe, Türschliesser und andere Komponenten sind ausschliesslich für die jeweils bezeichneten GP-Produkte vorgesehen. Sie sind nicht allgemein mit Produkten anderer Hersteller kompatibel.

Vor einer Ersatzteillieferung kann GP Insektenschutz Fotos, Masse, Produktbezeichnung, Herstellungsjahr, Auftragsnummer und Detailaufnahmen verlangen. Eine Bestellung ohne eindeutige Zuordnung erfolgt auf Verantwortung des Kunden, wenn GP Insektenschutz auf die fehlende Prüfbarkeit hingewiesen hat.

18. Funktionsprüfung und Abnahme bei GP-Montage

Nach der Montage werden die ausgeführten Arbeiten und die Bedienung nach Möglichkeit gemeinsam geprüft. Das Montage- und Abnahmeprotokoll dokumentiert insbesondere Produkt, Funktion, sichtbaren Zustand, erklärte Bedienung, Vorbehalte und Restarbeiten.

Die Abnahme kann ohne Vorbehalt, mit ausdrücklich aufgeführten Vorbehalten oder bei einem wesentlichen Mangel vorläufig verweigert werden. Festgestellte Restarbeiten werden mit dem vorgesehenen weiteren Vorgehen dokumentiert.

Mit der vorbehaltlosen Abnahme bestätigt der Kunde, dass die sichtbare Ausführung und Funktion zum Zeitpunkt der Prüfung keine erkennbaren Beanstandungen aufweisen. Verdeckte oder bei der gemeinsamen Prüfung nicht erkennbare Mängel werden dadurch nicht ausgeschlossen.

Die Unterzeichnung des Protokolls dient der Beweissicherung. Zwingende gesetzliche Rügefristen und Mängelrechte, insbesondere die seit 1. Januar 2026 geltenden Regeln für Baumängel, bleiben vorbehalten.

19. Technische und optische Produkteigenschaften

19.1 Allgemeine Eigenschaften

Insektenschutzanlagen sind keine luft-, wind-, wasser-, einbruch- oder schalldichten Abschlusssysteme. Sie ersetzen keine Absturzsicherung, keine Gebäudeabdichtung und kein tragendes Bauteil. Die Schutzwirkung setzt eine geschlossene, korrekt montierte und unbeschädigte Anlage voraus.

Geringfügige Fertigungs-, Material- und Montagetoleranzen gelten nicht als Mangel, wenn sie innerhalb der produktspezifischen Herstellertoleranzen liegen und Funktion, Sicherheit, vereinbarte Optik und Lebensdauer nicht wesentlich beeinträchtigen.

19.2 Gewebe und optische Unterschiede

Insektenschutzgewebe sind technische Textilien. Material-, web- und fertigungsbedingte geringfügige Abweichungen in Farbe, Fadenverlauf, Struktur, Glanz, Schattierung oder Lichtdurchlässigkeit können je nach Lichteinfall, Hintergrund, Gewebespannung und Betrachtungswinkel sichtbar werden.

Solche geringfügigen Abweichungen gelten nicht als Mangel, sofern sie die vereinbarte Schutzwirkung, Funktion, Bedienbarkeit und Lebensdauer nicht beeinträchtigen und sich innerhalb der anerkannten Herstellertoleranzen bewegen. Deutlich ausgeprägte Materialfehler oder funktionelle Beeinträchtigungen werden von dieser Regelung nicht erfasst.

Die eingesetzten Gewebe werden während der Fertigung einer optischen Qualitätskontrolle unterzogen. Diese Kontrolle dient der Erkennung und Kennzeichnung relevanter Materialfehler. Sie schliesst geringfügige produktions- oder materialbedingte optische Unterschiede nicht vollständig aus und beschränkt die gesetzlichen Mängelrechte nicht.

19.3 Bewegliche Teile und Geräusche

Beschläge, Scharniere, Rollen, Softclose-Systeme, Federn, Bremsen und Führungselemente können bei bestimmungsgemässer Verwendung betriebsübliche Geräusche verursachen. Lauf- und Schliessverhalten können sich durch Temperatur, Nutzung, Verschmutzung, Wind und Druckverhältnisse geringfügig verändern.

19.4 Spannrahmen

Ein Spannrahmen benötigt für seine sichere Funktion einen ausreichend festen Sitz. Der zum Einsetzen oder Entfernen erforderliche Kraftaufwand kann je nach Fenstergrösse, Fensterdichtung, Fenstersystem und Rahmenausführung unterschiedlich sein.

19.5 Plissee-Insektenschutz

Das patentierte GP Plissee-System benötigt konstruktionsbedingt eine definierte Seil- und Schnurspannung. Geringfügiges Spiel, leichte Profil- oder Gewebebewegungen und technisch notwendige Einstellungen sind produkttypisch, sofern Funktion und Sicherheit gewährleistet bleiben.

19.6 Schiebetüren und Softclose

Softclose-Systeme benötigen definierte Toleranzen und Freiräume. Bürstenabdichtungen können konstruktionsbedingt geringfügige sichtbare Abstände aufweisen. Schliessgeschwindigkeit und Einzugsverhalten können durch Temperatur, Nutzung, Verschmutzung und Umwelteinflüsse variieren.

19.7 Dreh- und Pendeltüren

Selbstschliesser unterstützen das Schliessen, garantieren aber bei Wind, Zugluft, Unterdruck, Überdruck oder Hindernissen nicht in jeder Situation ein vollständiges Schliessen. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, den geschlossenen Zustand zu kontrollieren.

19.8 Insektenschutzrollos

Die Einzugsgeschwindigkeit kann je nach Federkraft, Temperatur, Nutzung, Verschmutzung und Bremssystem variieren. Ein unterschiedliches Laufverhalten stellt keinen Mangel dar, solange das Rollo sicher und bestimmungsgemäss funktioniert.

19.9 Lichtschachtabdeckungen

Lichtschachtabdeckungen werden auf einem vorhandenen, intakten und ausreichend tragfähigen Gitterrost befestigt. Der Gitterrost bleibt die tragende Konstruktion. Die Abdeckung ist nicht wasserdicht und keine Hochwasser-, Rückstau- oder Absturzsicherung. Sie ist nicht für Fahrzeuge oder aussergewöhnliche Punktlasten vorgesehen.

20. Bedienung, Pflege und Wartung

Der Kunde muss die mitgelieferten Bedienungs-, Pflege- und Wartungshinweise beachten. Verschmutzungen sind mit geeigneten, materialschonenden Mitteln zu entfernen. Aggressive Chemikalien, Scheuermittel, harte Metallbürsten und nicht freigegebene Schmierstoffe können Gewebe, Profile, Beschichtungen und Mechanik beschädigen.

Bewegliche Teile, Führungen, Bürsten, Schnüre und Befestigungen sind regelmässig auf Verschmutzung, Beschädigung und sicheren Sitz zu kontrollieren. Erkennbare Schäden dürfen nicht durch weitere Nutzung vergrössert werden.

Gewöhnliche Alterung, rein optische Gebrauchsspuren, geringfügiges Ausbleichen und ein durch Nutzung oder mangelnde Pflege verursachter Verschleiss sind keine Herstellungs- oder Materialmängel. Ein innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretender, funktionell erheblicher Ausfall wird jedoch geprüft und nicht allein deshalb abgelehnt, weil ein bewegliches Teil betroffen ist. Massgebend ist, ob die Ursache in einem bei Übergabe vorhandenen Material-, Herstellungs- oder Montagemangel oder in der Nutzung, Montage beziehungsweise Pflege liegt.

21. Mängelmeldung und Prüfung

Ein vermuteter Mangel ist GP Insektenschutz nach seiner Entdeckung möglichst rasch zu melden. Reklamationen zu Produkten zur Selbstmontage sind per E-Mail an bestellungen@gp-insektenschutz.ch einzureichen. Die Meldung muss Bestell- oder Rechnungsnummer, Produktbezeichnung, Einbauort, Montagedatum, eine genaue Beschreibung sowie aussagekräftige Fotos und nach Möglichkeit ein kurzes Video enthalten. GP Insektenschutz kann weitere für die technische Beurteilung erforderliche Angaben verlangen.

GP Insektenschutz ist berechtigt, die Ursache zunächst anhand der Unterlagen zu prüfen und anschliessend eine Rücksendung oder eine Besichtigung vor Ort zu verlangen. Der Kunde gewährt den erforderlichen Zugang und unterlässt Veränderungen, die eine zuverlässige Ursachenfeststellung erschweren, soweit keine sofortige Massnahme zur Schadensbegrenzung notwendig ist.

Bei Produkten zur Selbstmontage darf insbesondere geprüft werden, ob das Produkt lot- und waagrecht, spannungsfrei und gemäss Anleitung montiert wurde, ob die Montagefläche geeignet ist, ob Bestellmasse und Einbausituation übereinstimmen und ob Profile, Gewebe, Scharniere, Schnüre, Führungselemente oder Beschläge verändert, zu fest angezogen oder anderweitig falsch eingestellt wurden.

Vor einer möglicherweise kostenpflichtigen Besichtigung informiert GP Insektenschutz den Kunden über die Berechnungsgrundlage. Ergibt die Prüfung, dass kein von GP Insektenschutz zu vertretender Mangel vorliegt, können die vorgängig mitgeteilten Kosten für Anfahrt, Wegzeit, Arbeitszeit, Material sowie allfällige Reparatur- oder Anpassungsarbeiten verrechnet werden. Bei einer berechtigten Reklamation trägt GP Insektenschutz die angemessenen Kosten der eigenen Prüfung, soweit in Ziffer 22.4 nichts Abweichendes zur Rücksendung geregelt ist.

Soweit eine Leistung rechtlich als Baumangel einzuordnen ist, bleiben die zwingenden gesetzlichen Rügefristen, insbesondere die Frist von mindestens 60 Tagen ab Ablieferung des Werks beziehungsweise Entdeckung eines verdeckten Mangels, vorbehalten.

22. Gewährleistung und Nachbesserung

22.1 Dauer und Beginn

GP Insektenschutz gewährleistet, dass die Produkte und Montageleistungen bei der Übergabe die ausdrücklich vereinbarten und gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für alle neuen Shopprodukte beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der tatsächlichen Lieferung beziehungsweise Übergabe. Das Rechnungsdatum verkürzt diese Frist nicht. Für Montage- und Werkleistungen sowie ergänzend für Geschäftskunden gelten die vertraglichen und gesetzlichen Verjährungs-, Rüge- und Mängelbestimmungen. Zwingende gesetzliche Fristen werden nicht verkürzt.

22.2 Prüfung und Abhilfe

GP Insektenschutz ist berechtigt, den gemeldeten Mangel und seine Ursache zu prüfen. Bei einem von GP Insektenschutz zu vertretenden Mangel erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist grundsätzlich zuerst eine fachgerechte Reparatur. Ist eine Reparatur unmöglich, unverhältnismässig, unzumutbar oder trotz angemessener Durchführung erfolglos, entscheidet GP Insektenschutz unter Berücksichtigung der Umstände und der zwingenden gesetzlichen Rechte über einen Austausch des betroffenen Produkts oder Bauteils beziehungsweise eine andere gesetzlich vorgesehene Lösung.

Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von GP Insektenschutz dürfen keine Drittunternehmen mit einer Mängelbehebung auf Kosten von GP Insektenschutz beauftragt werden. Ausgenommen sind dringende, verhältnismässige Massnahmen zur Abwendung eines unmittelbar drohenden weiteren Schadens, wenn GP Insektenschutz nicht rechtzeitig erreichbar ist.

22.3 Nicht von GP Insektenschutz zu vertretende Ursachen

Keine von GP Insektenschutz zu vertretenden Mängel sind insbesondere Schäden oder Funktionsstörungen, die ursächlich zurückzuführen sind auf:

  • unrichtige, unvollständige oder falsch übertragene Bestellmasse des Kunden;
  • eine ungeeignete Produktauswahl des Kunden, sofern keine unrichtige schriftliche Beratung durch GP Insektenschutz vorliegt;
  • einen falschen Zuschnitt, Bohrfehler, ungeeignetes Werkzeug oder eine fehlerhafte Selbstmontage;
  • einen ungeeigneten, instabilen oder nach der Bestellung veränderten Untergrund;
  • die Nichtbeachtung der Mess-, Zuschnitt-, Montage-, Bedienungs-, Sicherheits- oder Pflegeanleitung;
  • schiefe, nicht lot- oder waagrechte, verspannte oder unzureichend befestigte Montage;
  • zu fest angezogene, überspannte, falsch geführte oder eigenmächtig veränderte Scharniere, Schnüre, Seile, Führungen oder Beschläge;
  • eigenmächtige Veränderungen, Reparaturen, nicht freigegebene Ersatzteile oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte;
  • Überlastung, Kollision, unsachgemässe Bedienung oder zweckwidrige Verwendung;
  • Schäden durch Kinder, Haustiere, Gewalteinwirkung, Vandalismus oder Einbruch beziehungsweise Einbruchversuch;
  • Witterung, Sturm, Hagel, Hochwasser, Rückstau, Gebäudebewegungen, Setzungen oder Schäden an angrenzenden Bauteilen, sofern nicht ein bei Übergabe vorhandener Produkt- oder Montagemangel mitursächlich ist;
  • aggressive Reinigungsmittel, Chemikalien, Salz, nicht freigegebene Schmierstoffe oder mangelnde Pflege;
  • gewöhnliche Alterung, rein optische Gebrauchsspuren und nutzungsbedingter Verschleiss ohne Material-, Herstellungs- oder Montagemangel.

22.4 Kosten bei Produkten zur Selbstmontage

Bei einer berechtigten Reklamation umfasst die Leistung grundsätzlich die Reparatur oder den Austausch des betroffenen Produkts beziehungsweise der betroffenen Komponente. Die unmittelbaren Kosten einer Rücksendung eines selbst montierten Produkts trägt der Kunde, soweit zwingendes Recht keine andere Kostentragung verlangt. Kosten fremder Unternehmen für Ausbau, Einbau, Anpassung, Montage, Demontage, Transport oder andere Folgeleistungen werden nicht übernommen, sofern GP Insektenschutz deren Übernahme nicht vorgängig schriftlich genehmigt hat oder zwingendes Recht eine Übernahme verlangt.

22.5 Ergänzende Kundeninformation

Eine verständliche Zusammenfassung des Ablaufs und der Voraussetzungen enthält die Seite Garantie und Mängelabwicklung bei Selbstmontage. Rechtlich massgebend bleiben die bei Vertragsabschluss einbezogenen AGB, die Auftragsbestätigung, zwingendes Recht und individuelle schriftliche Vereinbarungen.

23. Optionale 5-jährige GP All-Risk-Serviceleistung bei GP-Montage

23.1 Berechtigte Produkte und klare Abgrenzung

Für ein Produkt, das durch GP Insektenschutz fachgerecht montiert wird, kann zusätzlich eine freiwillige fünfjährige GP All-Risk-Serviceleistung separat abgeschlossen werden. Sie entsteht nicht automatisch durch den Kauf eines Produkts, eine Onlinebestellung, ein Aufmass oder eine Montage.

Für Versandprodukte, Abholprodukte, KIT-Systeme und andere Produkte zur Selbstmontage gilt die GP All-Risk-Serviceleistung nicht. Diese Produkte unterliegen ausschliesslich den vereinbarten und gesetzlichen Mängelrechten, insbesondere Ziffer 22.

23.2 Separater schriftlicher Abschluss

Ein Anspruch auf die GP All-Risk-Serviceleistung besteht nur, wenn sie vor oder bei Vertragsabschluss ausdrücklich als eigene Leistung schriftlich vereinbart und in der Offerte oder Auftragsbestätigung von GP Insektenschutz ausgewiesen wurde. Die blosse Erwähnung einer All-Risk-Leistung auf der Website, eine GP-Montage oder der Besitz einer Rechnung genügt ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung nicht.

23.3 Laufzeit und individueller Leistungsumfang

Bei wirksamem Abschluss beträgt die vereinbarte Laufzeit fünf Jahre. Der genaue Beginn, der räumliche und sachliche Leistungsumfang, erfasste Ereignisse und Komponenten, allfällige Kosten oder Selbstbehalte, die Anzahl möglicher Leistungsfälle, Mitwirkungspflichten, Ausschlüsse, Übertragbarkeit und das Vorgehen im Schadenfall richten sich ausschliesslich nach den schriftlichen All-Risk-Bedingungen, die dem Kunden bei Abschluss zur Verfügung gestellt und von ihm akzeptiert wurden, sowie nach der Offerte und Auftragsbestätigung.

Leistungen, die dort nicht ausdrücklich zugesagt sind, sind nicht Bestandteil der GP All-Risk-Serviceleistung. Eine Barauszahlung besteht nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

23.4 Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung

Die GP All-Risk-Serviceleistung ist eine freiwillige Zusatzleistung. Sie ersetzt oder beschränkt weder die gesetzliche Gewährleistung noch andere zwingende Rechte. Ein Herstellungs-, Material- oder von GP Insektenschutz zu vertretender Montagemangel wird unabhängig von der All-Risk-Serviceleistung nach Ziffer 22 und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.

24. Haftung

GP Insektenschutz haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden, sowie in den Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.

GP Insektenschutz haftet nicht für Schäden, soweit diese ursächlich auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden, eine nicht offengelegte bauliche Besonderheit, einen ungeeigneten Untergrund, eine nicht bestimmungsgemässe Verwendung, fehlende Pflege, eigenmächtige Änderungen oder eine fehlerhafte Selbstmontage zurückzuführen sind und GP Insektenschutz daran kein Verschulden trifft.

Insektenschutzprodukte sind keine Absturz-, Einbruch-, Hochwasser- oder Kindersicherung. Der Kunde darf sich nicht gegen das Gewebe lehnen und muss Kinder sowie Haustiere entsprechend beaufsichtigen.

Die Haftung nach zwingendem Produktsicherheits- und Produktehaftungsrecht bleibt vorbehalten.

25. Besondere Bestimmungen für Geschäftskunden

Geschäftskunden prüfen Lieferungen und Leistungen nach Erhalt beziehungsweise Abnahme im Rahmen des Zumutbaren und melden erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich. Verdeckte Mängel sind nach der Entdeckung unverzüglich zu melden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

Ein Geschäftskunde, der Produkte weiterverkauft, weiterverarbeitet oder durch Dritte montieren lässt, ist für die Weitergabe der aktuellen Sicherheits-, Bedienungs- und Montageinformationen verantwortlich.

Planer, Verwaltungen und andere Vertreter bestätigen, über die für die Auftragserteilung erforderliche Vollmacht zu verfügen. Fehlt eine Vollmacht, bleibt die handelnde Person im gesetzlichen Umfang verantwortlich.

26. Datenschutz

GP Insektenschutz bearbeitet Personendaten, soweit dies zur Beratung, Vertragsabwicklung, Zahlung, Lieferung, Montage, Reklamationsbearbeitung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Einzelheiten, eingesetzte Dienstleister, Aufbewahrungsfristen und Betroffenenrechte ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website.

Fotos und Videos einer Einbausituation oder eines Schadens werden für Beratung, technische Beurteilung, Dokumentation und Bearbeitung des jeweiligen Auftrags verwendet. Eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nur mit einer entsprechenden Berechtigung oder Einwilligung.

27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Konsumentenrechts bleiben vorbehalten.

Für Geschäftskunden ist Olten der vereinbarte Gerichtsstand. GP Insektenschutz ist berechtigt, Ansprüche auch am Sitz beziehungsweise Wohnsitz des Geschäftskunden oder an einem anderen zuständigen Ort geltend zu machen.

Für Privatkunden gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Eine Klage kann insbesondere dort erhoben werden, wo dies nach den zwingenden Konsumentenschutzbestimmungen zulässig ist.

28. Schlussbestimmungen

Massgebend ist die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Nachträgliche Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich erforderlich sind.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Dasselbe gilt für eine unbeabsichtigte Regelungslücke.

Fragen zu diesen AGB können an info@gp-insektenschutz.ch gerichtet werden.